Sammelkarten verkaufen: Steuern und Unterlagen
Zwei Zahlen entscheiden fast alles: ein Jahr und 1.000 Euro. Wer eine Karte länger als ein Jahr besessen hat, für den ist der Gewinn nach § 23 EStG kein privates Veräußerungsgeschäft mehr. Wer darunter bleibt, für den zählt der Gesamtgewinn aller privaten Veräußerungsgeschäfte des Kalenderjahrs – und 1.000 Euro sind dabei eine Freigrenze, kein Freibetrag. Beides lässt sich nur belegen, wenn Kaufdatum und Kaufpreis dokumentiert sind. Genau darum geht es hier.
Das Wichtigste in Kürze
| Frage | Antwort in einem Satz |
|---|---|
| Wie lange muss ich halten? | Mehr als ein Jahr zwischen Anschaffung und Veräußerung – so steht es in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG |
| Wie hoch ist die Grenze? | Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn im Kalenderjahr unter 1.000 Euro liegt (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG) |
| Freigrenze oder Freibetrag? | Freigrenze – wird sie erreicht, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil |
| Seit wann 1.000 Euro? | Seit dem 1. Januar 2024, vorher waren es 600 Euro |
| Zählt jeder Verkauf einzeln? | Nein, alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Kalenderjahrs werden zusammengerechnet |
| Was meldet die Plattform? | Ab 30 Verkäufen oder 2.000 Euro Einnahmen im Jahr greift die Meldepflicht nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz |
| Was brauche ich als Beleg? | Kaufdatum, Kaufpreis, Verkaufsdatum, Erlös und angefallene Kosten – je Position |
Die Ein-Jahres-Frist
Sammelkarten sind steuerlich „andere Wirtschaftsgüter". Für sie regelt § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ein privates Veräußerungsgeschäft dann, wenn „der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt". Umgekehrt gelesen: Liegt mehr als ein Jahr dazwischen, greift diese Vorschrift nicht mehr.
Das Jahr wird taggenau gerechnet, nicht nach Kalenderjahren. Maßgeblich sind Anschaffung und Veräußerung – in der Praxis also die Daten, die auf deinen Belegen stehen. Wer im März 2025 gekauft und im Februar 2026 verkauft hat, liegt innerhalb des Jahres. Wer bis April 2026 wartet, liegt darüber.
Und genau hier entsteht das eigentliche Problem: Die Frist nützt nur, wer sie nachweisen kann. Ein Screenshot vom aktuellen Sammlungswert hilft nicht. Gebraucht wird das Anschaffungsdatum je einzelner Karte – bei einer über Jahre gewachsenen Sammlung ist das die Angabe, die fast immer fehlt.
💡 Gut zu wissen: Die Frist bezieht sich auf das einzelne Wirtschaftsgut, nicht auf die Sammlung als Ganzes. Wer 2019 gekaufte Karten und letzten Monat gekaufte Karten im selben Schwung verkauft, hat zwei völlig unterschiedliche Fälle in einer Bestellung.
1.000 Euro: Freigrenze, nicht Freibetrag
§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG lautet: „Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus den privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1 000 Euro betragen hat." Angehoben wurde dieser Betrag von 600 auf 1.000 Euro mit dem Wachstumschancengesetz, wirksam ab dem 1. Januar 2024.
Der entscheidende Unterschied, den viele übersehen: Das ist eine Freigrenze. Bei einem Freibetrag blieben die ersten 1.000 Euro immer frei. Bei einer Freigrenze kippt die Sache, sobald sie erreicht ist – dann ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der Teil darüber.
Dazu kommt, dass alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Kalenderjahrs zusammengerechnet werden. Drei Verkäufe mit je 400 Euro Gewinn ergeben 1.200 Euro – und damit einen in voller Höhe steuerpflichtigen Betrag, obwohl jeder einzelne Verkauf weit unter der Grenze lag. Es sind auch nicht nur Karten: Andere private Veräußerungsgeschäfte desselben Jahres zählen mit.
Praktisch heißt das: Wer im Dezember noch etwas verkauft, sollte wissen, wo er im laufenden Jahr steht. Ein Gesamtstand, der erst im Folgejahr mühsam rekonstruiert wird, kommt für diese Entscheidung zu spät.
Was Plattformen ans Finanzamt melden
Seit Januar 2023 gilt in Deutschland das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), mit dem die EU-Richtlinie DAC7 umgesetzt wurde. Online-Plattformen sind seitdem verpflichtet, Transaktionsdaten ihrer Verkäufer an die Finanzbehörden zu übermitteln.
Gemeldet wird, wenn eine Privatperson im Kalenderjahr 30 oder mehr Verkäufe tätigt oder Einnahmen von 2.000 Euro oder mehr erzielt. Es reicht, wenn eine der beiden Schwellen erreicht ist. Wer darunter bleibt, wird von der Plattform nicht gemeldet.
Diese Schwellen sind schneller erreicht, als es klingt. Wer eine Sammlung in Einzelkarten auflöst, hat 30 Verkäufe an einem Wochenende zusammen – auch wenn dabei nur ein paar hundert Euro herauskommen.
Wichtig zur Einordnung: Eine Meldung ist keine Steuerforderung. Sie besagt nur, dass die Finanzverwaltung die Daten bekommt. Ob und in welcher Höhe daraus etwas folgt, hängt vom Einzelfall ab – und diese Frage gehört zur Steuerberaterin oder zum Finanzamt, nicht in einen Blogartikel. Der praktische Punkt für dich ist ein anderer: Wenn Daten übermittelt werden, willst du deine eigenen Zahlen kennen und belegen können.
Welche Unterlagen du brauchst
Unabhängig davon, wie ein Fall am Ende beurteilt wird, ist die Datengrundlage immer dieselbe. Pro verkaufter Position:
| Angabe | Wozu sie dient |
|---|---|
| Anschaffungsdatum | Belegt die Haltedauer und damit die Ein-Jahres-Frist |
| Anschaffungskosten | Ausgangspunkt jeder Gewinnermittlung |
| Bezeichnung der Karte | Set, Nummer, Sprache, Zustand – damit die Position eindeutig ist |
| Menge | Bei mehreren Exemplaren derselben Karte unverzichtbar |
| Veräußerungsdatum | Zweiter Punkt der Fristberechnung |
| Erlös | Was tatsächlich vereinnahmt wurde |
| Kosten des Verkaufs | Plattformgebühren, Versand, Verpackung – mindern das Ergebnis |
Das Anschaffungsdatum ist der wunde Punkt. Verkaufserlöse lassen sich notfalls aus der Plattform-Historie ziehen, Kaufdaten aus dem Jahr 2019 oft nicht mehr. Wer die Frist nutzen möchte, muss beim Kauf dokumentieren, nicht beim Verkauf. Rückwirkend ist es meist zu spät.
Kaufdatum und Kaufpreis stehen bei jeder Position. Kostenlos starten mit 20 Produkten, 30 Einzelkarten und 10 Watchlist-Einträgen – ohne Kreditkarte.
Wie du das laufend festhältst
In TCGPriceTracker trägst du bei jeder Position Kaufdatum, Kaufpreis und Menge ein. Das ist bewusst kein Pflichtfeld für den laufenden Betrieb – für die Frage nach der Haltedauer ist es aber die entscheidende Angabe, und sie lässt sich später nicht rekonstruieren.
Beim Verkauf hältst du den Vorgang als Verkauf fest, mit Erlös, Kosten, Gebühren und Versand. Das Tool berechnet daraus das realisierte Ergebnis je Verkauf. Aus dieser Historie ergibt sich der Jahresüberblick, den du für die Freigrenzen-Frage überhaupt erst brauchst.
Für die Weitergabe gibt es zwei Wege. Der CSV-Export deines Bestands ist in jedem Konto enthalten, auch im kostenlosen. Der Verkaufsbeleg als PDF dokumentiert einen einzelnen Verkauf mit Erlös, Kosten, Gebühren, Versand und realisiertem Ergebnis und steht in jedem bezahlten Konto zur Verfügung. Wie du daraus eine saubere Übergabe machst, steht ausführlich im Artikel Sammlung dokumentieren.
Ein Hinweis zur Ehrlichkeit: Das Tool ist eine Dokumentationshilfe, keine Steuersoftware. Es rechnet keine Steuer aus, füllt keine Anlage SO und trifft keine Aussage darüber, wie dein Fall zu beurteilen ist. Es sorgt dafür, dass die Zahlen da sind, wenn jemand danach fragt.
Vier Fehler, die teuer werden können
Nur den Verkauf dokumentieren. Der Erlös steht in der Plattform-Historie, das Kaufdatum nirgends. Ohne Anschaffungsdatum lässt sich die Haltedauer nicht belegen – die Frist läuft ins Leere, obwohl sie sachlich erfüllt wäre.
Die Freigrenze als Freibetrag lesen. „Ich bleibe unter 1.000, also sind die ersten 1.000 frei" – so funktioniert es nicht. Wird die Grenze erreicht, ist der gesamte Gewinn betroffen.
Verkäufe einzeln betrachten. Vier Verkäufe zu je 300 Euro Gewinn sind zusammen 1.200 Euro. Entscheidend ist der Gesamtgewinn des Kalenderjahrs, nicht der einzelne Vorgang.
Kosten vergessen. Plattformgebühren, Versand und Verpackung gehören zur Ermittlung des Ergebnisses. Wer nur den Bruttoerlös notiert, rechnet sein Ergebnis zu hoch – und verliert die Belege, die den Abzug stützen würden. Was beim Verkauf über Cardmarket tatsächlich abgeht, steht im Artikel Cardmarket-Gebühren.
Weiterlesen: Sammlung dokumentieren · Pokémon Karten verkaufen · Cardmarket-Gebühren
Häufige Fragen
Wie lange muss ich eine Karte besitzen?
§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG erfasst Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt. Liegt mehr als ein Jahr dazwischen, greift diese Vorschrift nicht. Gerechnet wird taggenau, und die Frist gilt je Karte, nicht für die Sammlung als Ganzes. Wie das in deinem Fall zu bewerten ist, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Was bedeutet Freigrenze statt Freibetrag?
Bei einem Freibetrag bliebe ein Teil in jedem Fall unbesteuert. Bei einer Freigrenze entfällt die Begünstigung vollständig, sobald die Grenze erreicht ist. § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG stellt Gewinne steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als 1.000 Euro betragen hat – wird dieser Wert erreicht, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.
Werden meine Verkäufe automatisch gemeldet?
Plattformen melden nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz, wenn im Kalenderjahr 30 oder mehr Verkäufe getätigt oder 2.000 Euro oder mehr eingenommen wurden. Eine der beiden Schwellen genügt. Die Meldung selbst löst keine Steuerpflicht aus – sie bedeutet nur, dass die Daten übermittelt werden.
Ich habe meine alten Kaufpreise nicht mehr. Was nun?
Das ist der häufigste Fall bei gewachsenen Sammlungen und keine Frage, die sich pauschal beantworten lässt – wie mit fehlenden Anschaffungsdaten umzugehen ist, gehört ins Gespräch mit der Steuerberatung. Praktisch sinnvoll ist, ab sofort sauber zu dokumentieren: Für alles, was du künftig kaufst, hast du Datum und Preis dann lückenlos.
Zählen Gebühren und Versand mit?
Für die Ermittlung des Ergebnisses sind Anschaffungskosten und die mit der Veräußerung zusammenhängenden Kosten maßgeblich. Deshalb solltest du Plattformgebühren, Versand und Verpackung je Verkauf festhalten statt nur den Bruttoerlös. Der Verkaufsbeleg im Tool bildet genau diese Positionen ab.
Rechnet TCGPriceTracker meine Steuer aus?
Nein, und das ist Absicht. Das Tool dokumentiert Kaufdatum, Kaufpreis, Verkaufsdatum, Erlös und Kosten je Position und stellt sie als CSV oder PDF-Verkaufsbeleg bereit. Die steuerliche Beurteilung bleibt bei deiner Steuerberatung oder dem Finanzamt.
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